Vorsorge

Unabhängig vom Alter ist es sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen. Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre eigenen Wünsche respektiert und  Interessen geschützt werden.

Was passiert, wenn …

  • ich nach einem Unfall oder durch Krankheit nicht mehr in der Lage bin, meine persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln?
  • ich nicht mehr mit deinem Arzt sprechen oder in eine medizinische Behandlung einwilligen kann?
  • wichtige Behördengänge oder finanzielle Entscheidungen für mich getroffen werden müssen?
  • ich selbst festlegen möchte, wer meine Rechte und Interessen vertritt?

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder nachlassender geistiger Kräfte nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die bevollmächtigte Person darf dann – im Rahmen der Vollmacht – rechtlich für Sie entscheiden.

Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor und ist die benannte Person bereit, ihre Aufgaben zu übernehmen, muss das Gericht in der Regel keine rechtliche Betreuung einrichten. Eine solche Vollmacht kann von jeder volljährigen und geschäftsfähigen Person erteilt werden. Empfehlenswert ist es, sie schriftlich festzuhalten. In bestimmten Fällen, etwa bei komplizierten oder besonders weitreichenden Regelungen, kann auch eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung erforderlich sein.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung enthält Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Fall, dass einmal eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Das ist dann erforderlich, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Ihre persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In diesem Fall bestellt das zuständige Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie selbst Einfluss auf dieses Verfahren nehmen. Die Verfügung richtet sich direkt an das Betreuungsgericht und gibt Ihnen die Möglichkeit, festzulegen, wer als Betreuer oder Betreuerin eingesetzt werden soll oder wie Ihre Betreuung gestaltet werden soll. Damit ist sie eine gute Alternative, wenn keine geeignete Vertrauensperson für eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist.

Die bestellte Person ist verpflichtet, Ihre Angelegenheiten nach Ihren persönlichen Wünschen zu führen. Das Gericht achtet darauf, dass die Vorgaben aus deiner Verfügung beachtet und eingehalten werden.

Der Vorteil einer Betreuungsverfügung besteht darin, dass sie erst dann wirksam wird, wenn tatsächlich eine Betreuung notwendig wird. Sie ist für das Gericht und die betreuende Person verbindlich und stellt sicher, dass Ihre Vorstellungen berücksichtigt werden.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie für die Zukunft festhalten, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können – zum Beispiel nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit.

Darin können Sie genau bestimmen, ob Sie bestimmten Untersuchungen, Operationen oder anderen ärztlichen Maßnahmen zustimmen oder diese ablehnen. Ihre Patientenverfügung gilt nur für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern.