Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung
Wer regelt meine Angelegenheiten in den Zeiten, in denen ich nicht in der Lage dazu bin? Wer setzt meine Behandlungswünsche durch, wenn ich mich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst äußern kann? Jeder Mensch kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in denen andere für sie/ihn entscheiden müssen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimme ich in gesunden Tagen selbst, wer mich in diesem Fall vertreten soll. Denn Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch gesetzliche Vertreter.
Vortrag und Diskussion in Zusammenarbeit mit Helios Agnes Karll Krankenhaus Bad Schwartau.
Der Veranstaltungsraum ist nicht barrierefrei und liegt im 1.Stock.
Kostenlose Anmeldung über das Helios Agnes Karll Krankenhaus Bad Schwartau
Tel. 0451-2007-152 (bitte auf den Anrufbeantworter sprechen).