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Das Internet bietet umfassende Informationen über das Betreuungsrecht.

Über folgende Links werden Ihnen sicherlich viele Fragen rund um das Betreuungsrecht beantwortet. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, stehen die Mitarbeiter des Betreuungsvereins gern zur Verfügung.

An dieser Stelle soll nur zur Einleitung der wichtige Paragraph über die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung erwähnt werden. Weitere Gesetzestexte und Sekundärliteratur bietet jede gut sortierte Buchhandlung.

"Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen.
Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, das dieser seinen Willen nicht kundtun kann."

 

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