In der PATIENTENVERFÜGUNG legen Sie fest, wie mit Ihnen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit verfahren werden soll. Dies gilt natürlich nur dann, wenn Sie sich selbst hierzu nicht bzw. nicht mehr äußern können. Dieses Dokument ist eine wichtige Hilfestellung für die behandelnden Ärzte, wenn es um Therapieentscheidungen bei nicht einwilligungsfähigen Patienten geht. Die Patientenverfügung ist verbindlich.
Siehe auch BGB § 1901a Patientenverfügung.