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15.10.2012 20 Jahre Betreuungsrecht

Gesellschaft für Politik und Bildung Schleswig-Holstein e. V
Gustav-Heinemann-Bildungsstätte
D-23714 Bad Malente, Schweizer Str. 58
Bürozeiten Mo-Fr. 8.00-12.300 Uhr
Fon: 04523-880970 Fax: 04523-880928

EINLADUNG
20 Jahre Betreuungsrecht
Von der Entmündigung zur Selbstbestimmung?
23./24. November 2012
Am 01. Januar 1992 trat das Betreuungsgesetz in Kraft. Das seit 01. Januar 1900 geltende Vormundschafts- und Pflegerecht wurde abgeschafft.
Ein neues Konstrukt stattlicher Fürsorge entwickelte sich.
Vom Tutot und Curator über den Vormund zum rechtlichen Betreuer! Vom Mündel zum gleichberechtigten Betreuten!
Die rechtliche Betreuung soll nie weiter reichen als nötig und nie stärker eingreifen als erforderlich.
Was wurde in 20 Jahren erreicht? Ist die Sorge für unterstützungsbedürftige Menschen seit der Preußischen Vormundschaftsordnung von 1875 erfolgreich in der modernen Demokratie angekommen? Wie ist dieses Recht gestaltet, um den notwendigen Schutz sowie die erforderliche Fürsorge für hilfsbedürftige Menschen zu ermöglichen? Was muss sich ändern? Ersetzt der rechtliche Betreuer nach Jahren der Abstinenz kommunaler Träger und Wohlfahrtsverbände die gemeindenahe sozialpädagogische Versorgung? Wie wird sich das Betreuungswesen entwickeln? Vom Betreuungsrecht zur Erwachsenenhilfe oder Vorsorgevollmacht?
Diese und weitere juristische, ethische, soziale und gesellschaftspoltische Fragen werden Thematisiert und diskutiert.

Programm
Freitag, 23.11.2012 ab 13.30

Anreise und Zimmervergabe, Begrüßungskaffee und Kuchen
14.30-17.30

Begrüßung und Einstimmung mit dem Film "Die Reise" - Betreuung und Selbstbestimmung anschließend 20 Jahre Betreuungsrecht - eine Bilanz
Uwe Harm, Vorstand des BGT e. V., Rechtspfleger, Bad Segeberg


18.00-18.45
Abendessen

18.45-21.30
Theorie und Praxis: Wie ist der Stand im Betreuungsrecht
Diskussion mit:
Roland Rosenow, Institut für Sozialrecht, Freiburg
Dr. jur. Carsten Storf, Justizministerium SH, Kiel
Sönke Wimmer, Sprecher des Hauptausschusses der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine
Moderation:
Dr. jur. Dirk Bahrenfuss, Justizministerium SH, Kiel
Samstag
08.00-09.00
Frühstück
09.00-11.00
Die Zukunft im Blick: Perspektiven der rechtlichen Betreuung
Prof. Dr. jur. Dipl.-Psych. Robert Northoff, Hochschule Neubrandenburg
11.00-12.30
Qualität in der Betreuungspraxis: Was muss sich verändern?
Gruppenarbeit
Christian-O. Schacht, Dipl.-Päd., Büro für Betreuungsmanagement
12.30-13.15
Mittagessen
13.30-15.00
Vorstellung der Gruppenarbeiten
15.00 bei
Kaffe & Kuchen
Schlussrunde - Meinungen und Einschätzungen
16.00
Ende und Abreise
Seminarleitung:
Klaus Häring, Betreuungsverein Ostholstein e. V., Eutin
Kostenbeitrag je Teilnehmer: 49,00 €
incl. Vollpension im Doppelzimmer. Weitere Kosten übernimmt die Gesellschaft für Politik und Bildung SH e. V. Wünschen Sie ein Einzelzimmer kostet dies 10,00 € pro Nacht zusätzlich.
Dieses Seminar wird finanziell und idell gefördert durch die Bundeszentrale für politische Bildung. Der Trägerverein Gesellschaft für Politik und Bildung e. V. wird gefördert durch das Land Schleswig-Holstein.
Das Seminar ist deutschlandweit für alle Berufs- und Altersgruppe offen ausgeschrieben per Internet und persönliche Einladung, vornehmlich für Berufstätige mit Anspruch auf Freistellung für politische Weiterbildung.
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt!
Anmeldeschluss ist der 12. November 2012!
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Gustav-Heinemann-Bildungsstätte!


31.07.2012 Öffentlicher Vortrag

Einladung

Liebe Mitglieder, liebe interessierte Gäste, nach einer Anregung aus unserem Gesprächskreis steht die Bestellungspraxis von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern im Focus unseres öffentlichenVortrages. Über zahlreiches Erscheinen freuen wir uns sehr und wünschen uns einen anregenden und gesprächsfreudigen Abend!

"Das Betreuungsrecht und die Bestellung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuern"
Referent: Herr Otto Witt, Betreuungsrichter, Amtsgericht Eutin
Ort:DRK-Pflegezentrum Waldstraße, Wintergarten, Waldstr. 6, 23701 Eutin
Zeit: Donnerstag, 18. Oktober 2012, 18.30 Uhr



21.06.2012 Gut informiert - auch im Alter

Unter diesem Motto informiert der Betreuungsverein Ostholstein e. V. zum Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Gemeinsam mit vielen anderen Institutionen, Vereinen und Einrichtungen würden wir uns sehr freuen, Sie an diesem Tag begrüßen zu dürfen. Eintritt frei!

Herzlich willkommen!
Ort: DANA Ostsee-Seniorenzentrum, Am Kiebitzberg 7, 23730
Neustadt i. H.
Zeit: 21. Juni 2012, 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr


03.06.2012 11. Kneipp-Festival

Der Betreuungsverein Ostholstein e. V. ist auf dem 11. Kneipp-Festival Schleswig-Holstein mit vielen anderen Teilnehmern vertreten. Das Motto der diesjährigen Veranstaltung: "Gesundheit und Würde im Alter".Nach der Vorführung des Films "Die Reise - Betreuungs und Selbstbestimmung" geht es in einem Referat um Informationen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Am Infotisch stehen die Mitarbeiter des Betreuungsvereins anschließend für Fragen und Gespräche gern zur Verfügung. Eintritt frei!

Herzlich willkommen!
Ort: Kurpark Bad Malente
Zeit: 03. Juni 2012, von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr


28.04.2012 20 Jahre Betreuungsvereine

1992 – 2012
20 Jahre ehrenamtliche Betreuung – Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein

Gemeinsam mit 20 Betreuungsvereinen und über 200 ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus Schleswig-Holstein organisiert der Betreuungsverein Ostholstein e. V. eine Tagung zu diesem 20-jährigen Jubiläum am 28.04.2012 in Rendsburg.

Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen, sein Kommen zugesagt und wird persönlich den Dank des Landes Schleswig-Holstein übermitteln. Unter den Gästen wird auch der Justizminister des Landes Schleswig-Holstein Emil Schmalfuß sein.
1992 verabschiedete der Bundestag das Betreuungsgesetz. Entmündigun­gen gibt es nun nicht mehr. Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit ihre persönlichen Angelegenheiten nicht regeln können, waren früher nahezu rechtlos. Nun können sie weiterhin Rechtsgeschäfte tä­tigen, auch wenn eine rechtliche Betreuungsperson bestellt wurde. In Deutschland leben heute über 1,3 Millionen betreute Menschen.
Das Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung der betroffenen Men­schen. Sie sollen so unabhängig wie möglich nach den eigenen Vorstellun­gen und Wünschen leben. Damit ist das Betreuungsrecht eine sogenannte „Jahrhundertreform". Tatsächlich hat sich die Lebenssituation vieler betreuter Menschen im Vergleich zu früher wesentlich verbessert. Das ist auch ein Verdienst der vielen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer.

Im Vergleich zu anderen Bundesländern übernehmen in Schleswig-Holstein überdurchschnitt­­lich viele Frauen und Männer, rund 20.000 (Stand Ende 2009), ehrenamtlich diese verantwortungsvolle Aufgabe. Sie setzen sich ein für ihre Angehörigen oder für einen anderen Menschen. Ihnen stehen die Betreuungsvereine mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Informationen über die Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein sind auf Internetseite www.igb-sh.de zu finden.


 

 

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